Der verheiratete Eric Finberg, ein
Spediteur, hat seine Geliebte, die Polin Vanessa in die BRD gebracht und
möchte sie nun heiraten ehe ihre Aufenthaltsgenehmigung ausläuft. Das
Problem ist, dass seine Ehefrau sich nicht scheiden lassen will. Als Frau
Finberg kurze Zeit später spurlos verschwunden ist, schaltet sich
Hauptkommissar Köster in die Ermittlungen ein. Er vermutet, dass Eric seine
Ehefrau umgebracht hat und versucht es auf unkonventionelle Weise zu
beweisen ...
(Text © GP, Die Krimihomepage) |
Info: Diese
Folge, mit der Produzent "Mal neue Wegen gehen" wollte (so in Gong (15/
1977, p. 17) erregte großes Aufsehen seitens der Polizei (man forderte sogar die
Absetzung der Serie!), weil sich Kommissar Köster bei seinen
Ermittlungsmethoden nicht immer im Rahmen der Legalität bewegte. So benutzte
er u.a. zur Überführung des Täters ein gefälschtes Tonbandgeständnis. Die
Schweizer Polizeibeamten fühlten sich in ihrem Ansehen beschmutzt. Der
Österreichische Rundfunk verweigerte die Ausstrahlung der Folge und man
forderte gemeinsam, die Drehbücher zur Serie vor der Ausstrahlung genau zu
prüfen.
Der Film weckte große Proteste seitens der Polizei, da
diese in dem Film angeblich in ein besonders schlechtes Licht gerückt
werden. Eine Hundertschaft, so berichtet Hörzu (23/ 1977) der
Bereitschaftspolizei in Bruchsal schrieb einen Brief an Lowitz: "Wenn der
Polizeidienst auch nur an einem einzigen Tag so aussehen würde, wie Sie ihn
darstellen, würden wir noch heute unsere Uniform ausziehen".
1992 wurde die Folge im ZDF gekürzt wiederholt, im Juli 2003
erlebte die durchaus gelungene Episode auf 3sat erstmals eine vollständige
Wiederholung. Die Folge wurde nicht ins Ausland exportiert, wodurch sich
dort die Zahl von Kommissar Kösters Fällen von 100 auf 99 reduziert. Zwei
weitere Regiearbeiten José Giovannis für die Reihe wurden aus diesem Grund
nicht realisiert. Der Grund für die Proteste war: Köster erpresst ein
Geständnis mit Hilfe einer gefälschten Tonbandaufnahme; Heymann lässt sich beim
Liebesspiel mit der Geliebten des Mordverdächtigen fotografieren, damit diese
Aufnahmen dann Druckmittel benutzt werden können; Mordverdächtiger und Freundin
werden durch eine Scheinentlassung gegeneinander ausgespielt; der Mörder wird
mit Handschellen an die Heizung gefesselt. Die Polizeigewerkschaft lief Sturm
("Das ist Volksverdummung! Bei uns müsste jemand mit solchen Methoden den Dienst
sofort quittieren!" (Bild+ Funk 21/1977, S. 12)) und SRG und ORF strahlten die
Folge gleich gar nicht aus, drohten sogar mit dem Ausstieg aus der Koproduktion.
Im Burgenland gab es daraufhin eine Pressekonferenz, bei der man verkündete, in
Zukunft die Bücher exakt zu prüfen. Regisseur José Giovanni ("Ich habe dieses
Drehbuch nicht geschrieben, um Polizisten zu diskreditieren!") hatte wie gesagt
zwei weitere Bücher vorbereitet, die er aus Freundschaft zu Ringelmann
geschrieben hatte. Wie er Bild+Funk (21/ 1977, S.12) erklärte, war die
Zusammenarbeit mit Team, Schauspielerin und technischem Stab hervorragend.: "An
mir soll eine weitere Zusammenarbeit nicht scheitern. Ich bedaure nur, dass die
deutschen Kriminalbeamten mich für etwas anklagen, das ich nicht getan habe"
sagte erd damals. Auf die Kritikpunkte angesprochen erklärte er, dass er
vollkommen zu seinem Drehbuch stehe, weil diese Druckmittel angeblich überall
angewendet werden.
Der Hauptdarsteller über den Regisseur:
"Von José Giovanni, dem französischen Autor
und Regisseur, erhoffe ich mir einiges. Der kann in Bildern erzählen", so Lowitz
zu Hörzu (20/ 1977).
Produktionsreihenfolge:
4. produzierte Folge.
Siegfried Lowitz zur Kritik an der Folge (erschienen in Gong 21/ 1977, p. 5):
„Was mich bei dem Wirbel, der entstanden ist, am meisten wundert, ist, dass
ganz offensichtlich sogar von der Presse Drehbuchautor und Darsteller des
‚Alten’ zusammengeworfen werden. Auf die Dramaturgie und den Handlungsablauf der
Drehbücher habe ich nun einmal keinen Einfluss, nicht einmal ein
Einspruchsrecht. Das gilt auch für das Drehbuch und die Regie von José Giovanni,
ohne Zweifel ein brillanter und international anerkannter Regisseur. Schließlich
wirft die Kritik ja auch dem ersten Geiger in einem Orchester nicht vor, dass
ihr die Sinfonie missfällt. Der Geiger spielt die Noten und weiter nichts. Dass
ich die Noten richtig spiele, ist mir von Zürich bis Hamburg und von München bis
Berlin bei den ersten Folgen bestätigt worden. Es ist meine Überzeugung, dass
ich die Rolle des Kommissar Köster sympathisch gestalte; dieser Kommissar hat
Humor, hat Phantasie und er ist beileibe nicht dumm. Ich kann diese Rolle umso
lieber spielen, als ich ein Bewunderer der Arbeit der Polizei bin. Ich weiß
darum, wie schwer sie ist. Und ich bin mit meinem Produzenten, Helmut
Ringelmann, darin einig, dass es niemals unsere Absicht ist, die Polizei zu
diskreditieren und herabzusetzen. Allerdings angesichts der, wie ich meine, doch
recht überzogenen Kritik, muss man sich fragen: Wie ist das eigentlich mit der
Freiheit der künstlerischen Gestaltung? Kann man Autoren vorschreiben, wie sie
schreiben, wie sie Regie führen sollen? Natürlich bin auch ich der Meinung, dass
der Kommissar Köster, so unkonventionell er auch im Einzelfall handeln mag,
immer im Rahmen der Gesetze bleiben muss. Im übrigen bin ich der Meinung meines
Münchner Freundes Sigi Sommer: ‚Wenn der Fall Lowitz Schule machen würde, müsste
die britische Königin jedes Mal, wenn im Münchner Residenztheater Maria Stuart
gespielt wird, die diplomatischen Beziehungen zum Intendanten abbrechen’".
Kritiken aus Hörzu 21/ 1977: Das darf doch wohl nicht wahr sein! Beamte
machten sich lustig über eine Mutter, die in ihrer berechtigten Sorge um die
Tochter von ihnen Hilfe erwartet (E. S., W.) ///
Ein im Dienst Bier trinkender Kommissar und die Intimaffäre eines
Kripoinspektors mit einer unter Mordverdacht stehenden schönen Frau sind nicht
realistisch! (H. J., B.) ///
Es ist fraglich, ob dieser Einsatz des "Alten" noch zu den legalen
kriminalistischen Mitteln zählt. (H. S., E.) ///
Unzucht im Dienstauftrag, Lug und Trug mit Hilfe der Technik. Hat Siegfried
Lowitz so etwas nötig? (W. D. W., G.) ///
Ich bin schockiert über die Methoden des "Alten"! (E. N., M.) ///
Die Krimiserie ist eine öffentliche Diskriminierung unserer Polizei. (R. S., B.)
///
Der "Alte" schlägt der deutschen Rechtsordnung ins Gesicht! (P. B. K.,
Kriminalbeamter, K.) ///
Kritiken aus Hörzu 22/ 1977: Würde
in der Realität so gehandelt, könnte ich nur sagen: gute Nacht, Rechtsstaat! (P.
A., W.) ///
Fernsehkrimis haben sich noch nie durch besondere Realitätsnähe ausgezeichnet.
Das kann hingenommen werden, sofern die Fernsehkommissare nicht elementare
Rechtsverstöße begehen. In der Folge "Der Alte schlägt zweimal zu" hat Kommissar
Köster rechtswidrige Vernehmungsmethoden angewandt und äußerst unsaubere
Ermittlungshandlungen vorgenommen. Bei der deutschen Polizei hätte das zu
Disziplinarmaßnahmen geführt. Ich schlage vor, den "Alten" von seinen Pflichten
zu entbinden. (E. D. S., Polizeirat, K.) |