"Der Staatsanwalt hat das
Wort" ist keine konventionelle und herkömmliche Krimiserie. Der Deutsche
Fernsehfunk schuf damit 1965 das so genannte "Kriminologische Fernsehspiel".
Die Reihe schildert authentische Fälle und zeigt, wie es zur kriminellen
Handlung überhaupt kommt. Das implementiert, dass es keinen Serienermittler
gibt und auch keine durchgängigen Serienfiguren. Jeder Film ist in sich
abgeschlossen. Im Interesse der Macher lag es, dem Zuseher zu zeigen, wie
die sozialen Umstände sind und welche Wege zum Verbrechen führen. Da es in
der DDR offiziell keine Kriminalität gab, geschieht die Tat, die vom
Bagatellfall bis zum Mord gehen kann, meist aus "Zufall". Der oder die
Hauptfigur schlittert durch unglückliche Umstände in das Verbrechen.
Dr. Peter Przybylski, damals Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft
der DDR, leitet meist in die Handlung ein, unterbricht diese und wirft
Fragen auf. Am Ende werden diese beantwortet und das Publikum erfährt
ebenso, wie es weiterging: welche Strafe der oder die Hauptfigur erhielt
usw. Da es - wie erwähnt - in der DDR offiziell keine Kriminalität gab,
musste darauf geachtet werden, dass die behandelten Delikte mit den
tatsächlichen Verbrechen in der DDR übereinstimmten: deshalb gab es Mord
äußerst selten im "Staatsanwalt", während Diebstahl, Betrug,
Heiratsschwindel häufig vorkamen. Auch Unfälle (Verkehr) und Delikte, die
aus übermäßigem Alkoholkonsum resultierten, kamen oft vor.
Text: © GP, Die
Krimihomepage
In Wiederholungen nach der
Wende wurde der Staatsanwalt häufig herausgeschnitten und am Ende der
Fortgang der Handlung durch Texttafeln ersetzt.
Die Folgen "Lord Hansi", "Fraktur", "Übergangslösungen" wurden nicht (mehr)
als Folge der Reihe gesendet, wobei "Lord Hansi", eine Krimikomödie, bereits
ohne Staatsanwalt auskommen musste und am 27.10.1991 (also noch zu
DFF-Zeiten) ohne den typischen Vorspann gezeigt wurde. "Fraktur" erlebte
1993 seine Erstsendung im MDR, während "Übergangslösungen" bis heute nicht
gezeigt wurde. |