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Der Fall Jakubowski (Teil 1 - 2). Rekonstruktion eines Justizirrtums |
Besetzung Teil 1 |
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Josef Jakubowski |
Friedrich Georg Beckhaus |
Landjäger Dibbert |
Claus Holm |
Elisabeth Nogens | Erica Schramm |
August Nogens | Peter Schiff |
Fritz Nogens | Karl Josef Cramer |
Ida Nogens | Regine Lutz |
Johannes Nogens | Harry Wolff |
Landgerichtspräsident von Buchka | Hermann Kiessner |
Staatsanwalt Dr. Müller | P. Walter Jacob |
Rechtsanwalt Dr. Koch | Gerhard Schinschke |
Pfarrer Buhre | Theodor Vogeler |
Dr. Schrakamp | Arno Paulsen |
Heinrich Blöcker, Knecht | Günter Glaser |
Paul Kreutzfeld | Arthur Binder |
Kurt Grossmann, Sekretär der Liga für Menschenrechte |
Folkrad Dietl |
Besetzung Teil 2 |
|
Josef Jakubowski |
Friedrich Georg Beckhaus |
Landjäger Dibbert |
Claus Holm |
Elisabeth Nogens | Erica Schramm |
August Nogens | Peter Schiff |
Fritz Nogens | Karl Josef Cramer |
Ida Nogens | Regine Lutz |
Landgerichtspräsident von Buchka | Hermann Kiessner |
Staatsanwalt Dr. Müller | P. Walter Jacob |
Rechtsanwalt Dr. Koch | Gerhard Schinschke |
Rechtsanwalt Dr. Brand | Hans Krull |
Landgerichtsdirektor Peters | Hellmut Grube |
Pfarrer Buhre | Theodor Vogeler |
Dr. Schrakamp | Arno Paulsen |
Heinrich Blöcker, Knecht | Günter Glaser |
Paul Kreutzfeld | Arthur Binder |
Kriminalwissenschaftler | Kurd Pieritz |
Kriminalrat Gennat | Hans W. Hamacher |
Kurt Grossmann, Sekretär der Liga für Menschenrechte |
Folkrad Dietl |
Aufnahmestab |
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Drehbuch |
Robert Adolf Stemmle |
Bauten |
Willi A. Herrmann |
Kostüme | Elisabeth Schewe |
Masken | Fredy Arnold |
Tonmeister | Erwin Schänzle |
Schnitt | C. O. Barting |
Kameraführung | Gerd Neubelt |
Kamera | Heinz Hölscher |
Aufnahmeleitung | Erwin Dräger |
Produktionsleitung | Hanns Stani |
Gesamtleitung | Artur Brauner |
Regie | Robert Adolf Stemmle |
eine Produktion der | CCC Television GmbH Berlin |
im Auftrag des | Zweiten Deutschen Fernsehens |
weitere Informationen |
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Zwei Teile |
schwarz/ weiß |
Nr. | Titel | Erstsendung (ZDF) | Dauer |
Der Fall Jakubowski | |||
1 | Das Todesurteil | Mittwoch, 07.10.1964 | 79'38'' |
2 | Die Revision |
Donnerstag, 08.10.1964 |
87'00'' |
Teil 1: Das Todesurteil
Am 9. November 1924 wird der junge Ewald Nogens vermisst. Einige Tage später
wird er ermordet aufgefunden. Wilderer finden seine in einem Hasenbau
verscharrte Leiche. Der Verdacht fällt schnell auf Josef Jakubowski, einen
ehemaligen Kriegsgefangenen, der in dem kleinen Dorf Palingen in der Ratzeburger
Heide lebt. Jakubowski war eigentlich überall beliebt. Er verlobte sich mit Ida
Nogens, einer Dirne mit zwei unehelichen Kindern, Anni und Ewald, die er als
Kinder adoptieren wollte. Doch es kam alles anders, Ida starb plötzlich. Der
Pole zahlte weiterhin die Hälfte seines Einkommens als Unterhalt. Und genau dies
soll das Motiv für die Tat sein: die Justiz wirft ihm vor, sich des Jungen
entledigt zu haben, um die Unterhaltszahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Es
kommt zu einem groß aufgezogenen Prozess, bei dem die gesamte Familie Nogens und
zwei ihrer Freunde, der Arbeiter Kreutzfeld und der Knecht Blöcker als
Belastungszeugen auftreten. Der verzweifelte Jakubowski beteuert immer wieder
seine Unschuld, doch am 26. März 1925 wird er zum Tode verurteilt. Sein
Verteidiger will in die Revision gehen, doch dies bleibt erfolglos...
(Text: © GP, Die Krimihomepage)
Teil 2: Die Revision
Die Beweisführung im Fall Jakubowski war offensichtlich lückenhaft: der
Hauptbelastungszeuge Johannes Nogens ist erwiesenermaßen schwachsinnig und
Jakubowksi konnte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Prozess nur bedingt
folgen. Doch alles nützt nichts. Am frühen Morgen des 15. Feber 1926 wird der
polnische Landarbeiter im Hof der Landesstrafanstalt Strelitz/ Mecklenburg
enthauptet. Bald tun sich Gerüchte um einen Justizirrtum auf und es kommt zur
Revision des Falles. Doch erst zwei Jahre später kommt die Wahrheit über den
Mord an Ewald Nogens an die Öffentlichkeitl, die ein neues Verfahren erzwang. So
beginnt am 14. April 1930 ein erneuter Prozess, bei dem bald klar wird, dass der
unschuldig verurteilte Josef Jakubowski kein Motiv für das Verbrechen gehabt
hatte. Im Laufe des Prozesses werden die waren Mörder ermittelt und ein perfides
Dorfkomplett aufgedeckt. Außerdem kommen der Richter, der Jakubowski zum Tode
verurteilte, und der Staatsanwalt noch mal zu Wort ...
(Text: © GP, Die Krimihomepage)
Kritik
Eine eindrucksvolle Rekonstruktion eines Justizirrtums, die die
Lebensverhältnisse der 1920er Jahre gut wiedergibt und der damaligen
Gesellschaft einen Spiegel vorhält. Getragen wird der Film durch die
eindrucksvolle Darstellung Friedrich Georg Beckhaus', der den unschuldig
Verurteilten mit Bravour spielt.
(Text: © GP, Die Krimihomepage)
Zusätzliche Informationen
Regisseur Robert Adolf Stemmle
griff in seiner ARD-Serie "Recht
oder Unrecht" (1970-1971) sechs weitere Justizfälle auf.
Bereits 1963 hatte Stemmle mit "Der
Fall Rohrbach" einen spektakulären Justizfall auf die
deutschen Bildschirme gebracht. Der Fall Jakubowski wurde übrigens
bereits 1959 vom DDR-Fernsehen verfilmt (Regie: Wolfgang Luderer, Buch:
Friedrich Karl Kaul). Die 10. Folge der Reihe "Fernsehpitaval"
widmete sich diesem Thema.
Für "Der Fall Jakubowski" recherchierte R. A. Stemmle monatelang und trug in
Kleinarbeit alle Details zu diesem Fernsehspiel zusammen.
Über den echten Fall Jakubowski
Der echte Kriminalfall bewegte zwischen Winter 1924 und Sommer 1930
die deutsche Öffentlichkeit. Bewegt und erschüttert war man über das Schicksal
des polnischen Landarbeiters Josef Jakubowski, der am 12.1.1925 des Mordes an
seinem unehelichen Sohn angeklagt und zum Tod verurteilt wurde. Ein Skandal,
denn die Beweisführung war äußerst lückenhaft und der Hauptzeuge schwachsinnig.
Zudem wurde dem Polen kein Dolmetscher erlaubt, er konnte also seinem eigenen
Prozess nicht richtig folgen. Das Urteil selbst wurde im Eiltempo gefällt, nach
nur drei Tagen hieß der richterliche Spruch: "Tod durch den Henker"! Eine
Zeitungsente veröffentlichte bald darauf ein Geständnis der Großmutter des
Ermordeten. Die Liga für Menschenrechte schaltete sich ein und Kriminalrat
Gennat, ein Spezialist für Mordfälle, rollte den Fall nochmals auf. Es kam zum
erneuten Prozess und zur Verurteilung der wahren Täter. Der richtige Mörder
wurde zunächst zum Tode verurteilt, die Strafe dann aber in eine lebenslange
Freiheitsstrafe umgewandelt. Künstler klagten den Justizirrtum mehrfach an. So
entstand ein Theaterstück mit dem Titel "Josef", das im deutschen Reichstag zu
hitzigen Diskussionen um das Pro und Contra der Todesstrafe führte. Der Zeichner
George Grosz klagte den Justizmord mit seinen Zeichnungen an.
Texte: © GP, Die Krimihomepage
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