Der junge
Journalist Bornstein ist 1929 der Verleumdung von Reichsanwalt Jörns
angeklagt. Er hatte in einem Artikel behauptet, dass Jörns im Jahre 1919 als
Ermittlungsbeamter den geplanten Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht
durch Reichswehrangehörige verschleiert habe und die Schuldigen zu decken
half. In dem Prozess gegen Bornstein kommen alle Beteiligten an den
Ereignissen von 1919 nochmals zu Wort, und Bornstein kann die Richtigkeit
seiner Hypothese beweisen. Trotzdem wird Bornstein der Verleumdung für
schuldig befunden und verurteilt. Der Reichsanwalt Jörns wird gedeckt.
(Textquelle:
DRA-Spezial 9/2006, p. 5)
Dauer:
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