Jurist
Paul Meerstrom begann seine Karriere im Staatsdienst bereits vor 1933. In
der Bundesrepublik war er bis zu seiner Pensionierung mit
Entschädigungsfällen jüdischer Opfer befasst. Er selbst arbeitete im Büro
seines Sohnes und lies durch Kommissionäre die Entschädigungsberechtigten
aufspüren. Gegen Erfolgshonorare veranlasst er seinen Sohn, für die
Durchsetzung ihrer Ansprüche zu arbeiten. Erkennbar wird die skandalöse
Manipulation an dem Fall des Klienten Gerson, dessen Eltern Meerstrom als
Staatsanwalt in der NS-Zeit auf dem Gewissen hat.
(Textquelle:
DRA-Spezial 9/2006, p. 10)
Dauer:
90 Minuten |