Im
Februar 1930 wurden die beiden Reichswehroffiziere Scheringer und Ludin
verhaftet. Die Anklage warf ihnen vor, in der Reichswehr NS-Propaganda
betrieben zu haben. Das Gericht lädt Hitler als Zeugen und gibt ihm
Gelegenheit, den Legalitätseid zu schwören. Scheringer und Ludin werden in
diesem Prozess zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt.
(Textquelle:
DRA-Spezial 9/2006, p. 10)
Dauer:
96 Minuten |