1903
stand die Gräfin Kwilecki wegen Kindesunterschiebung vor dem Berliner
Schwurgericht. Ihr angeblicher Sohn sollte die Existenz der total
verschuldeten gräflichen Familie sichern. Ohne männliche Erben hätten die
Kwileckis das Gut verlassen müssen. Also war eine Schwangerschaft
vorgetäuscht und ein Baby besorgt worden. Zur »Entbindung« verreiste die
Gräfin. Der leidige Prozess ging glimpflich ab. Die Gräfin obsiegte.
(Textquelle:
DRA-Spezial 9/2006, p. 9)
Dauer:
104 Minuten |