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Der Fall Jakubowksi
Rekonstruktion eines Justizirrtunms
(Teil 1 - 2)

Erstsendung (ZDF):
Mittwoch, 07.10.1964 (Teil 1)
 Donnerstag 08.10.1964 (Teil 2)

Regie:
Robert Adolf Stemmle

Dauer:
79'38'' (Teil 1), 87'00'' (Teil 2)

Inhalt

Teil 1: Das Todesurteil
Am 9. November 1924 wird der junge Ewald Nogens vermisst. Einige Tage später wird er ermordet aufgefunden. Wilderer finden seine in einem Hasenbau verscharrte Leiche. Der Verdacht fällt schnell auf Josef Jakubowski, einen ehemaligen Kriegsgefangenen, der in dem kleinen Dorf Palingen in der Ratzeburger Heide lebt. Jakubowski war eigentlich überall beliebt. Er verlobte sich mit Ida Nogens, einer Dirne mit zwei unehelichen Kindern, Anni und Ewald, die er als Kinder adoptieren wollte. Doch es kam alles anders, Ida starb plötzlich. Der Pole zahlte weiterhin die Hälfte seines Einkommens als Unterhalt. Und genau dies soll das Motiv für die Tat sein: die Justiz wirft ihm vor, sich des Jungen entledigt zu haben, um die Unterhaltszahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Es kommt zu einem groß aufgezogenen Prozess, bei dem die gesamte Familie Nogens und zwei ihrer Freunde, der Arbeiter Kreutzfeld und der Knecht Blöcker als Belastungszeugen auftreten. Der verzweifelte Jakubowski beteuert immer wieder seine Unschuld, doch am 26. März 1925 wird er zum Tode verurteilt. Sein Verteidiger will in die Revision gehen, doch dies bleibt erfolglos...
(Text: © GP, Die Krimihomepage)

Teil 2: Die Revision
Die Beweisführung im Fall Jakubowski war offensichtlich lückenhaft: der Hauptbelastungszeuge Johannes Nogens ist erwiesenermaßen schwachsinnig und Jakubowksi konnte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Prozess nur bedingt folgen. Doch alles nützt nichts. Am frühen Morgen des 15. Feber 1926 wird der polnische Landarbeiter im Hof der Landesstrafanstalt Strelitz/ Mecklenburg enthauptet. Bald tun sich Gerüchte um einen Justizirrtum auf und es kommt zur Revision des Falles. Doch erst zwei Jahre später kommt die Wahrheit über den Mord an Ewald Nogens an die Öffentlichkeitl, die ein neues Verfahren erzwang. So beginnt am 14. April 1930 ein erneuter Prozess, bei dem bald klar wird, dass der unschuldig verurteilte Josef Jakubowski kein Motiv für das Verbrechen gehabt hatte. Im Laufe des Prozesses werden die waren Mörder ermittelt und ein perfides Dorfkomplett aufgedeckt. Außerdem kommen der Richter, der Jakubowski zum Tode verurteilte, und der Staatsanwalt noch mal zu Wort ...
(Text: © GP, Die Krimihomepage)

Kritik

Eine eindrucksvolle Rekonstruktion eines Justizirrtums, die die Lebensverhältnisse der 1920er Jahre gut wiedergibt und der damaligen Gesellschaft einen Spiegel vorhält. Getragen wird der Film durch die eindrucksvolle Darstellung Friedrich Georg Beckhaus', der den unschuldig Verurteilten mit Bravour spielt. (Text: © GP, Die Krimihomepage)

Zusätzliche Infos & Hintergrundinfos

Regisseur Robert Adolf Stemmle griff in seiner ARD-Serie "Recht oder Unrecht" (1970-1971) sechs weitere Justizfälle auf. Bereits 1963 hatte Stemmle mit "Der Fall Rohrbach" einen spektakulären Justizfall auf die deutschen Bildschirme gebracht. Der Fall Jakubowski wurde übrigens bereits 1959 vom DDR-Fernsehen verfilmt (Regie: Wolfgang Luderer, Buch: Friedrich Karl Kaul). Die 10. Folge der Reihe "Fernsehpitaval" widmete sich diesem Thema.
Für "Der Fall Jakubowski" recherchierte R. A. Stemmle monatelang und trug in Kleinarbeit alle Details zu diesem Fernsehspiel zusammen.

Über den echten Fall Jakubowski
Der echte Kriminalfall bewegte zwischen Winter 1924 und Sommer 1930 die deutsche Öffentlichkeit. Bewegt und erschüttert war man über das Schicksal des polnischen Landarbeiters Josef Jakubowski, der am 12.1.1925 des Mordes an seinem unehelichen Sohn angeklagt und zum Tod verurteilt wurde. Ein Skandal, denn die Beweisführung war äußerst lückenhaft und der Hauptzeuge schwachsinnig. Zudem wurde dem Polen kein Dolmetscher erlaubt, er konnte also seinem eigenen Prozess nicht richtig folgen. Das Urteil selbst wurde im Eiltempo gefällt, nach nur drei Tagen hieß der richterliche Spruch: "Tod durch den Henker"! Eine Zeitungsente veröffentlichte bald darauf ein Geständnis der Großmutter des Ermordeten. Die Liga für Menschenrechte schaltete sich ein und Kriminalrat Gennat, ein Spezialist für Mordfälle, rollte den Fall nochmals auf. Es kam zum erneuten Prozess und zur Verurteilung der wahren Täter. Der richtige Mörder wurde zunächst zum Tode verurteilt, die Strafe dann aber in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Künstler klagten den Justizirrtum mehrfach an. So entstand ein Theaterstück mit dem Titel "Josef", das im deutschen Reichstag zu hitzigen Diskussionen um das Pro und Contra der Todesstrafe führte. Der Zeichner George Grosz klagte den Justizmord mit seinen Zeichnungen an.

Stab

 

Besetzung Aufnahmestab

Besetzung Teil 1

Josef Jakubowski Friedrich Georg Beckhaus
Landjäger Dibbert Claus Holm
Elisabeth Nogens Erica Schramm
August Nogens Peter Schiff
Fritz Nogens Karl Josef Cramer
Ida Nogens Regine Lutz
Johannes Nogens Harry Wolff
Landgerichtspräsident von Buchka Hermann Kiessner
Staatsanwalt Dr. Müller P. Walter Jacob
Rechtsanwalt Dr. Koch Gerhard Schinschke
 Pfarrer Buhre Theodor Vogeler
Dr. Schrakamp Arno Paulsen
Heinrich Blöcker, Knecht Günter Glaser
Paul Kreutzfeld Arthur Binder
Kurt Grossmann,
Sekretär der Liga für Menschenrechte
Folkrad Dietl

Besetzung Teil 2

Josef Jakubowski Friedrich Georg Beckhaus
Landjäger Dibbert Claus Holm
Elisabeth Nogens Erica Schramm
August Nogens Peter Schiff
Fritz Nogens Karl Josef Cramer
Ida Nogens Regine Lutz
Landgerichtspräsident von Buchka Hermann Kiessner
Staatsanwalt Dr. Müller P. Walter Jacob
Rechtsanwalt Dr. Koch Gerhard Schinschke
Rechtsanwalt Dr. Brand Hans Krull
Landgerichtsdirektor Peters Hellmut Grube
 Pfarrer Buhre Theodor Vogeler
Dr. Schrakamp Arno Paulsen
Heinrich Blöcker, Knecht Günter Glaser
Paul Kreutzfeld Arthur Binder
Kriminalwissenschaftler Kurd Pieritz
Kriminalrat Gennat Hans W. Hamacher
Kurt Grossmann,
Sekretär der Liga für Menschenrechte
Folkrad Dietl
Drehbuch Robert Adolf Stemmle
Bauten Willi A. Herrmann
Kostüme Elisabeth Schewe
Masken Fredy Arnold
Tonmeister Erwin Schänzle
Schnitt C. O. Barting
Kameraführung Gerd Neubelt
Kamera Heinz Hölscher
Aufnahmeleitung Erwin Dräger
Produktionsleitung Hanns Stani
Gesamtleitung Artur Brauner
Regie Robert Adolf Stemmle
eine Produktion der CCC Television GmbH Berlin
im Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am: 12.02.2014

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