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Das
Pflichtmandat |
Erstsendung (ARD/ SWF):
Donnerstag, 24.07.1958, 20.15-21.30 Uhr |
Regie:
Marcel Wall |
Dauer:
56', s/w |
Inhalt |
Anwalt Morgenhall,
trotz Oxford-Ausbildung heruntergekommen und erfolglos, wird durch ein
Missverständnis mit der Pflichtverteidigung des eiskalten Gattenmörders
Fowle betraut. Fowle hat seine Gemahlin umgebracht, weil sie ihm "allzu
laut und lustig" auf die Nerven ging, zeigt nun aber gar kein Interesse
an seiner Verteidigung. Umso mehr klammert sich der Anwalt an diesen
Fall, von dessen ruhmvollem Ausgang er sich neuen Auftrieb verspricht.
Schließlich lässt sich der Angeklagte aus Gutmütigkeit beschwatzen. In
der Gefängniszelle in Old Bailey spielen die beiden
'Gerichtsverhandlung' und Mr. Fowle übernimmt dabei sämtliche Rollen des
hohen Gerichts - Zeugen, Richter und Staatsanwalt. Und wer rettet
letztendlich wen? Das Ende ist versöhnlich, wenn auch schauerlich, der
Prozess endet für den phantasievollen Anwalt in einer Katastrophe ...
(Text: ©
JO, Die
Krimihomepage) |
Kritik |
Gong 32/1958, Seite 22: "Es ist
eigenartig: der trockene, englische Humor [...] kann in einer makabren
Komödie gewisse Vorbehalte herausfordern. So ging es mir bei Mortimers
Fernsehspiel [...], bei dem ein Gattenmörder [...] dadurch vor dem
Galgen gerettet wird, weil sich das Gericht infolge der mangelhaften
Verteidigung zu einem Gnadenakt gezwungen sieht. Mortimer hat das Spiel
mit allerhand netten Einfällen gewürzt, bei denen sich Hermann Schomberg
und Ludwig Linkmann in mehreren Rollen gegenseitig anulken konnten.
Trotzdem merkte man gerade Schomberg an, dass er sich nicht bis zum
letzten ausspielen konnte. Die Tragik im Mantel der Schwerfälligkeit
[...] fehlte seiner Rolle. Die Regie blieb wohltuend gedämpft und
sparsam. Die Kameraführung, die bei den Inszenierungen des SWF meistens
ein besonderes Niveau zeigt, konzentrierte sich ganz auf die Mimik der
beiden Darsteller".
Hörzu 32/1958, Seite 34: "Eine wirkliche Freude [...]. Dieses
Zweipersonenstück hatte den Witz und die Zweideutigkeit eines
kabarettistischen Ulks; dazu kam ein Schuss bitterer Lebensweisheit.
Zwei Darsteller von Format [...]. Er war großartig zu sehen, wie der
eine im Laufe des Spiels von der armseligen Kreatur, die nur noch den
Tod zu erwarten hat, zum großmütigen Gewinner heranwächst, während der
andere trotz Studiums und Talars der Dümmere ist und bleibt. Marcel Wall
hatte das lebendig inszeniert und die geringen Möglichkeiten des
Bildwechsels [...] gut ausgenutzt".
Hören und Sehen 33/1958, Seite 15: ""Das Pflichtmandat" war etwas für
Feinschmecker. Es war gerade an der Grenze zwischen tragischen und
grotesken Effekten angesiedelt und gab den beiden Schauspielern die
Chance, alle Register ihres Talentes zu ziehen. Das waren denn auch so
viele, dass man diesem zwielichtigen Duett gern lauschte. Die Regie
hatte Marcel Wall, ein Sohn des unvergessenen großen Filmregisseurs Max
Ophüls". |
Zusätzliche Infos &
Hintergrundinfos |
Das angelsächische Fernsehspiel wurde erst
kürzlich mit großem Erfolg in der BBC ausgestrahlt, wo es bereits wie
beim SWF in einer Hörspielversion gesendet wurde. Derzeit unterhält "The
Dock Brief" auch allabendlich das Londoner Theaterpublikum. Der
ehemalige Jurist Mortimer siedelte sein Fernsehstück in der Nähe der
schwarzen britischen Kriminalkomödien im Stile von "Ladykillers" und
"Adel verpflichtet" an. |
Stab |
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Besetzung |
Aufnahmestab |
der Angeklagte Fowle |
Ludwig Linkmann |
der Anwalt Morgenhall |
Hermann Schomberg |
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Kriminalkomödie von |
John C. Mortimer |
Szenenbild |
Renate Meduna |
Musik |
Rolf-Hans Müller |
Regie |
Martin Wall |
eine Produktion des |
Südwestfunks |
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Diese Seite
wurde zuletzt bearbeitet am: 19.12.2014 |
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